Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
gültig ab 01.01.2024
§ 1 Veranstalter der Trainings und Kursstunden
Veranstalterin der Trainings und der Kursstunden ist die Hundetrainerin Viktoria Pfeil.
§ 2 Anmeldung zu einer Veranstaltung; Anmeldungen zu einer Veranstaltung der Hundetrainerin Viktoria Pfeil können telefonisch oder schriftlich erfolgen. Ein Vertrag über die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung kommt erst durch die Bestätigung der Veranstalterin zustande.
§ 3 Leistungen der Veranstalterin
Der Umfang der von der Veranstalterin zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung (Trainings/Kursstunden). Die Veranstalterin behält sich jederzeit vor, den jeweiligen Inhalt der Veranstaltung zu ändern.
§ 4 Zahlung der Teilnahmegebühr
(1) Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von sieben Tagen nach Bestätigung der Veranstalterin (§ 2), spätestens jedoch zu Beginn der ersten Stunde zu zahlen.
(2) Die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr besteht unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit in der Veranstaltung (Trainings/Kursstunden).
§ 5 Rücktritt des Teilnehmers
(1) Der Rücktritt des Teilnehmers von einer Veranstaltung Bedarf der Schriftform (§ 126 BGB). Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.
(2) Tritt der Teilnehmende vor einer Veranstaltung von dieser zurück, kann die Veranstalterin eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Teilnahmegebühr verlangen. Der Ersatzanspruch der Veranstalterin ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendung pauschalisiert und beträgt:
a) bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 60 % der Teilnahmegebühr,
b) bis zu zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 85 % der Teilnahmegebühr,
c) ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr.
Eine Erstattung der Teilnahmegebühr entfällt ferner dann, wenn infolge des Rücktritts des Teilnehmenden eine Veranstaltung abgebrochen werden muss.
§ 6 Terminveränderungen, Nichtteilnahme an Veranstaltungen
(1) Die Veranstalterin behält sich vor, die Termine einzelner Veranstaltungen jederzeit ohne eine besondere Vorankündigung zu ändern. Die Teilnahmegebühr wird bei der Absage eines Termins von der Veranstalterin erstattet, weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
(2) Teilnehmende müssen die Veranstalterin mindestens 24 Stunden vor einer vereinbarten Einzeltrainings- oder Kursstunde benachrichtigen, wenn er an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann. Unterbleibt eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den Teilnehmer, ist die Veranstalterin berechtigt die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung in voller Höhe zu fordern.
§ 7 Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen
Die Veranstalterin hat keinen Einfluss auf das Wetter und kann dafür auch nicht haftbar gemacht werden. Alle Leistungen und Kurse können daher grundsätzlich bei jedem Wetter durchgeführt werden, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen. Ausgenommen sind Umstände höherer Gewalt und Warnungen vor Naturkatastrophen. Soweit nichts Anderweitiges von der Veranstalterin schriftlich bestätigt wurde, sind diese weder Vertragsbedingung noch Vertragsgrundlage und rechtfertigen daher nicht eine kostenlose Kündigung, Rücktritt, Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, auf eine Terminverschiebung, Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht auf Absage oder Änderung vor.
§ 8 Gewährleistungsausschuss
Die Veranstalterin übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse. Die Veranstalterin versichert jedoch, dies nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.
§ 9 Versicherung des Teilnehmers
Mit der Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung versichert der Teilnehmende, dass
a) sein oder ihr Hund, soweit ihm bekannt, nicht an einer für Mensch oder andere Hunde ansteckende Krankheit (z. B. Zwingerhusten oder Parvovirose) leidet,
b) sein oder ihr Hund alle erforderlichen Impfungen erhalten hat,
c) für seinen oder ihren Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.
§ 10 Gewährleistungsausschuss, Haftung
(1) Mit dem Abschluss eines Vertrags über eine Beratung oder die Teilnahme an einem Kurs bzw. einem Training kommt kein selbständiger Garantie- oder Gewährvertrag zwischen der Veranstalterin und dem Kunden oder der Kundin zustande.
(2) Die Haftung der Veranstalterin für Schäden, die nicht in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen, ist auf die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Veranstalterin oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beschränkt. Ansprüche gegenüber sonstigen Dritten, die an der Veranstaltung teilnehmen und weder gesetzliche Vertreter noch Erfüllungshilfen der Veranstalterin sind, bleiben hiervon unberührt.
(3) Die Veranstalterin weist darauf hin, dass alle Kursteilnehmenden auch während des Kurses bzw. des Trainings den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB), unterliegen, und daher für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Sachbeschädigungen, die Sie oder ihr Tier verursachen, einzustehen haben. Die Veranstalterin übernimmt während der Dauer des Kurses bzw. des Trainings nicht die Aufsicht über die teilnehmenden Tiere; eine Tieraufseherhaftung der Veranstalterin (§ 834 BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 11 Rechte an Fotos und Aufnahmen während der Veranstaltung
Teilnehmende erklären sich damit einverstanden, dass Bilder und Aufnahmen, die während der Teilnahme an einer Veranstaltung entstehen, von der Veranstalterin frei für ihre Zwecke genutzt werden können. Der Teilnehmer verzichtet auf Entlohnung für das zuvor erteilte Einverständnis.
Es wird vereinbart, dass unwiderruflich, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt sämtliche Nutzungsrechte an gemachten Aufnahmen (z.B. Bilder, Videos oder andere Medien) von Hund und Besitzer oder Besitzerin exklusiv auf den/die Urheber oder Urheberin (und dessen/deren Rechtsnachfolger oder Rechtsnachfolgerin) übertragen werden. Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten gewerblichen Nutzungsarten und umfasst auch die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe durch Bild-/Ton-/Datenträger. Die Aufnahmen dürfen somit sowohl digital als auch analog in allen dafür geeignete Medien (z. B. Online-Nutzung in Social Media jeglicher Art, jeglicher Printnutzung, TV, Kino, Theater, interaktive und multimediale Nutzung usw.) genutzt und Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden. Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische umgestaltet werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Colorierung)). Die Namensnennung des Hundes und des Besitzers oder der Besitzerin steht im Ermessen des Nutzungsberechtigten. Hiermit wird bestätigt, dass sämtliche Ansprüche auf Bildrechte abgegolten sind. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Nebenabreden bestehen nicht. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
Diese AGB sind Vertragsbestandteil.
Vertragspartnerin:
zaberhunde
Viktoria Pfeil
Am See 2
74363 Güglingen
+49 (0) 176 39 825 639
www.zaberhunde.de